Möglichkeit 1: Selbstzahler mit ggf. Kostenrückerstattung |
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Rückerstattung für Schüler, deren Schulwegkosten die Familienblastungsgrenze (440 € pro Jahr für alle Geschwister in Ausbildung) übersteigen |
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Achtung: Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn der einfache Schulweg mehr als 3 km beträgt und nur für die FOS mit der gewünschten Fachrichtung mit dem geringsten Beförderungsaufwand. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf der Webseite der Stadt Nürnberg (> Link <) oder informieren Sie sich bei Ihrem Landratsamt.
Möglichkeit 2: Kostenfreie Schülerbeförderung
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Schüler mit |
Wohnort Nürnberg |
Wohnort Umland |
Kartenart |
VAG-Fahrkarte mit Wertmarken wird für Berechtigte gestellt |
VAG-Verbundspass mit Monats- bzw. Wochenmarken für Schüler |
Antrag |
Abgabe der Nachweise im Sekretariat
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Ausgabe |
VAG-Fahrkarte mit Wertmarken werden über die Schule ausgegeben |
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Hinweise |
Nachweis so früh wie möglich; Stichtag für Abgabe ist schon zu Beginn des Vormonats |
Der Verbundspass muss selbst beantragt werden. |
Achtung: Eine kostenfreie Schülerbeförderung ist nur möglich, wenn der einfache Schulweg mehr als 3 km beträgt und nur für die FOS mit der gewünschten Fachrichtung mit dem geringsten Beförderungsaufwand. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf der Webseite der Stadt Nürnberg (> Link <) oder informieren Sie sich bei Ihrem Landratsamt.
Weitere Informationen
https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/befoerderung.html
https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulweg_fos.html