Beurlaubung 

bei Familienangelegenheiten, Führerscheinprüfung, ...

Erkrankung Erkrankung während des Unterrichts

Schritt 1

1 Woche vorher: Antrag auf Beurlaubung ausfüllen (s. Klassenzimmer)

eintägige Abwesenheit: Genehmigung durch Klassenleitung 

mehrtägige Abwesenheit: Genehmigung durch Schulleitung

Information bis 08:15 Uhr an

  1. Schule: Krankmeldung über Webuntis oder über die UNTIS MOBILE - App 
  2. Betrieb (während Praktikumsphase): telefonisch verständigen

Antrag auf Beurlaubung ausfüllen 

Von Klassenleitung (oder in Ausnahmefällen Schulleitung) genehmigen lassen

Schritt 2: bei Rückkehr in die Schule

unverzüglich Beurlaubung mit Bestätigung (ggf. Unterschrift der Erziehungsberechtigten) bei der Klassenleitung abgeben

 Abgabe bei Klassenleitung

(a) Schriftliche Entschuldigung

(b) Attest, falls

  • Attestpflicht
  • Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen
  • Leistungsnachweis am Krankheitstag 
unverzügliche Rückgabe des (ggf. vom Erziehungsberechtigten) unterschriebenen blauen Befreiungsscheins und Abgabe der ärztlichen Bestätigung (ggf. Attest - Ausstellungsdatum = befreiter Tag)

 

Absenzenregelung im Detail

Im Falle einer Verhinderung der Teilnahme am Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen gelten folgende Regelungen:

 

1. Unverzügliche Benachrichtigung der Schule und ggf. der Praktikumsstelle

Kann ein Schüler/eine Schülerin am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen, so ist die Schule und während des Praktikums zusätzlich die Praktikumsstelle in der Zeit zwischen 7:45 Uhr und 8:15 Uhr zu benachrichtigen.

Die Benachrichtigung der Schule erfolgt über die App UNTIS MOBIL, in der Sie sich für die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit als fehlend eintragen. Eine telefonische Benachrichtigung der Schule ist bei einer Krankmeldung über die Schulhomepage nicht zusätzlich nötig. In Ausnahmefällen können Sie sich mit einer Mail an die Verwaltung (verwaltung[at]fos2-n.de) krank melden. 

Die Praktikumsstelle informieren Sie in jedem Fall gesondert telefonisch.

 

2. Schriftliche Entschuldigung und ggf. Vorlage von Attesten

Die Absentsetzung über die UNTI MOBILE-App ersetzt die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung nicht. Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von zwei Tagen dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorzulegen.

Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen
  • Erkrankung an Tagen, an denen angekündigte Leistungsnachweise (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Referate, Fachreferate, Präsentationen) stattfinden
  • Bei Schülern mit angeordneter Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag

 

Anforderungen an das ärztliche Attest:

Ein ärztliches Attest kann i.d.R. nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. Eine reine Anwesenheitsbestätigung ersetzt kein ärztliches Attest.

Das Attest ist unverzüglich am ersten Tag des Wiederbesuchs beim Klassenleiter/bei der Klassenleiterin vorzulegen. Bei einer Erkrankung, die länger als drei Tage dauert, muss das Attest spätestens am dritten Tag bei der Schule vorliegen.

 

Versäumte angekündigte Leistungsnachweise:

Bei versäumten angekündigten Leistungsnachweisen muss ein entsprechendes ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen nach dem Versäumnis beim Klassenleiter/bei der Klassenleiterin vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Leistungsnachweis mit 0 Notenpunkten gewertet, ein Nachtermin wird nicht angeboten.

An Tagen, an denen ein Schüler/eine Schülerin krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen kann, kann er/sie auch keine angekündigten Leistungsnachweise ablegen.

Wird eine ausreichende Entschuldigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt bzw. nicht ausreichend entschuldigt.

 

3. Erkrankungen während des Unterrichts

Schüler/innen, die während des Unterrichts erkranken, dürfen den Unterricht i.d.R. nur dann vorzeitig verlassen, wenn dies der Klassenleiter/die Klassenleiterin (bei Verhinderung die Schulleitung) schriftlich genehmigt (Befreiungsformular verwenden). Unterrichtsbefreiungen nach dem Ableisten angekündigter Leistungsnachweise erfolgen in der Regel nur mit nachträglich erbrachter ärztlicher Bestätigung. 

Bei Rückkehr in die Schule müssen der blaue Zettel sowie eine ärztliche Bestätigung (Ausstellungsdatum = befreiter Tag) unverzüglich bei der Klassenleitung abgegeben werden. 

 

4. Ergänzende Regelungen im Falle der Verhinderung der Teilnahme an der fpA

Werden mehr als fünf Tage des Praktikums ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, so ist das Praktikum i.d.R. ohne Erfolg durchlaufen; damit ist auch die 11. Jahrgangsstufe ohne Erfolg durchlaufen.

Bei einer Häufung von entschuldigten Praktikumsversäumnissen werden die Praktikumstage in Abstimmung mit der Praktikumsstelle nachgeholt. Dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die 11. Jahrgangsstufe zur Verfügung.

 

5. Beantragung von Beurlaubungen

Für besondere Anlässe, wie z.B. die Führerscheinprüfung oder wichtige Familienangelegenheiten, kann vorab eine Beurlaubung genehmigt werden. Legen Sie den Antrag bitte unverzüglich nach Bekanntwerden des Erfordernisses vor. Für Tage, an denen angekündigte Leistungsnachweise angesetzt sind, kann in der Regel keine Beurlaubung erteilt werden. Eintägige Beurlaubungen stellt der Klassenleiter/die Klassenleiterin aus. Mehrtägige Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen.

 

6. Nacharbeit der Unterrichtsinhalte und Leistungsnachweise

Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, die während seiner/ihrer Abwesenheit versäumten Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuholen. Nach einer Abwesenheit kann deshalb von einem Schüler/einer Schülerin in der Regel gefordert werden, dass er/sie an Leistungsnachweisen teilnimmt, wenn das Nachholen von versäumten Unterrichtsinhalten in der Zwischenzeit möglich war.

 

7. Verspätungen

Verspätungen werden im digitalen Klassenbuch festgehalten. Die Schüler/Schülerinnen, die verspätet zum Unterricht erscheinen, haben selbst darauf zu achten, dass die Absenzeintragung am Ende der Unterrichtsstunde von der Lehrkraft ergänzt wird. Ab einer Verspätung von einer Schulstunde erfolgt die Entschuldigung durch den Entschuldigungsvordruck. Häufen sich Verspätungen, so führt dies i.d.R. zu Nacharbeit an unterrichtsfreien Nachmittagen oder zu Ordnungsmaßnahmen.

 

Nürnberg, 10. September 2019

 

gez.

Rainer Mittermeier, OStD

Schulleiter