Spanisch und Russisch an der FOS II

Voraussetzungen zum Bestehen im Fach
Bis zur Fachabiturprüfung erreichen die Schülerinnen und Schüler in den Modernen Fremdsprachen das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarats und mit Abschluss der Jahrgangsstufe 13 erreichen sie das Niveau B1. Damit werden die für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife notwendigen Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen.
Die erforderlichen Kompetenzen werden in Form von zwei Schulaufgaben, zwei Kurzarbeiten (Ru) oder mindestens drei Stegreifaufgaben (Sp) sowie einer echten mündlichen Note pro Halbjahr abgeprüft. Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife muss die 13. Klasse mit 04 Notenpunkten bestanden werden.
Hier finden Sie den Lehrplan des Faches Spanisch und Russisch.